Wann findet in der Regel der Wechsel von der Kinder- und Jugendpraxis in einen Hausarztpraxis statt?
Bis zum 16. Geburtstag betreuen wir Ihr Kind sehr gerne in unserer Praxis.
Wir empfehlen Ihnen, ab einem Alter von ungefähr 15½ Jahren mit der Suche nach einer Hausärztin oder einem Hausarzt zu beginnen.
Falls Sie bis zum 16. Geburtstag noch keine hausärztliche Betreuung für Ihr Kind gefunden haben, ist dies kein Problem. Selbstverständlich betreuen wir Ihr Kind weiter, bis eine geeignete Hausärztin oder ein geeigneter Hausarzt gefunden wurde.
Im Rahmen der 15-Jahres-Kontrolle führen wir nochmals eine allgemeine Untersuchung durch, kontrollieren den Impfstatus anhand des Impfausweises und ergänzen bei Bedarf empfohlene Impfungen. Zudem besteht genügend Zeit, um Fragen zu beantworten oder gesundheitliche Anliegen und Probleme zu besprechen.
Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit folgenden Angaben:
- Name und Vorname Ihres Kindes
- Geburtsdatum Ihres Kindes
- Mitteilung, dass Ihr Kind künftig durch eine Hausärztin oder einen Hausarzt betreut wird
- Vollständiger Name und Adresse der neuen Hausarztpraxis
- E-Mail-Adresse der neuen Hausarztpraxis
Wir werden anschliessend das Gesundheitsdossier Ihres Kindes über eine geschützte E-Mail-Verbindung an die weiterbetreuende Hausärztin bzw. den weiterbetreuenden Hausarzt übermitteln.
Rezepte für regelmässig benötigte Medikamente können Sie bei uns bequem per E-Mail bestellen.
Bitte geben Sie dabei den Namen und Vornamen sowie das Geburtsdatum Ihres Kindes und das gewünschte Medikament inklusive Dosierung an.
Für die Bestellung von Medikamenten, die direkt über unsere Praxis bezogen werden, steht Ihnen zudem unser Online-Bestelltool auf unserer Website zur Verfügung.
Bitte bestellen Sie regelmässig benötigte Medikamente und Rezepte möglichst frühzeitig, damit genügend Zeit für die Bearbeitung bleibt.
Wenn Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung ein ärztliches Zeugnis für die Schule, den Kindergarten, die Kindertagesstätte, den Sport oder eine andere Institution benötigt, können Sie sich gerne bei uns melden.
Je nach Situation können wir ein Zeugnis aufgrund einer bereits erfolgten Konsultation ausstellen. In anderen Fällen ist zunächst eine ärztliche Beurteilung Ihres Kindes erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass der Aufwand für das Erstellen eines Arztzeugnisses entsprechend den geltenden Bestimmungen verrechnet werden kann.
Wenn Ihr Kind akut erkrankt ist und eine ärztliche Beurteilung benötigt, melden Sie sich bitte telefonisch bei unserer Praxis.
Wir versuchen, akut erkrankte Kinder und Jugendliche nach Möglichkeit zeitnah zu beurteilen und einen geeigneten Termin anzubieten.
Unsere Mitarbeitenden werden Ihnen am Telefon einige Fragen zu den Beschwerden Ihres Kindes stellen. Diese Informationen helfen uns, die Dringlichkeit einzuschätzen und den passenden Termin zu vereinbaren.
Bei einem schweren oder möglicherweise lebensbedrohlichen Notfall wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Notfallversorgung.
Bitte bringen Sie zu Vorsorge- und Jahreskontrollen nach Möglichkeit Folgendes mit:
- das Gesundheitsheft Ihres Kindes
- den Impfausweis Ihres Kindes
- relevante medizinische Berichte oder Untersuchungsergebnisse, die uns noch nicht vorliegen
- eine aktuelle Liste der regelmässig eingenommenen Medikamente
- allfällige Unterlagen von Schule, Kindergarten, Therapie- oder anderen Fachstellen, sofern diese für die Konsultation von Bedeutung sind
Gerne können Sie sich bereits vor dem Termin überlegen, welche Fragen oder Anliegen Sie mit uns besprechen möchten.
Wenn Sie eine Kopie des Patientendossiers Ihres Kindes oder einzelne medizinische Berichte benötigen, können Sie uns dies per E-Mail mitteilen.
Bitte geben Sie Name, Vorname und Geburtsdatum Ihres Kindes sowie möglichst genau an, welche Unterlagen Sie benötigen.
Aus Gründen des Datenschutzes werden medizinische Unterlagen ausschliesslich über geeignete und geschützte Übermittlungswege versandt.
Ausserhalb unserer regulären Öffnungszeiten wenden Sie sich bei dringenden medizinischen Problemen bitte an die für Ihren Wohnort zuständige ärztliche Notfallversorgung.
Bei einem schweren oder lebensbedrohlichen Notfall alarmieren Sie bitte unverzüglich den Rettungsdienst über die Notrufnummer 144.
Die aktuellen Informationen zur medizinischen Versorgung ausserhalb unserer Öffnungszeiten finden Sie auch auf unserer Website beziehungsweise auf unserem Telefonbeantworter.
Grundsätzlich betreuen wir Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag und empfehlen, bereits ab ungefähr 15½ Jahren mit der Suche nach einer Hausärztin oder einem Hausarzt zu beginnen.
Falls bis zum 16. Geburtstag noch keine geeignete hausärztliche Betreuung gefunden wurde, lassen wir Sie selbstverständlich nicht ohne medizinische Betreuung. Wir betreuen Ihr Kind weiter, bis der Wechsel zu einer Hausärztin oder einem Hausarzt möglich ist.
Weitere Informationen finden Sie auch unter der FAQ-Frage «Wann findet in der Regel der Wechsel von der Kinder- und Jugendpraxis zu einer Hausarztpraxis statt?».
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns spätestens 24 Stunden vor Beginn der Konsultation darüber zu informieren.
Die Absage kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Bei kurzfristigeren Absagen oder bei nicht wahrgenommenen Terminen müssen wir den dadurch entstandenen Aufwand beziehungsweise den reservierten Termin in Rechnung stellen.
Wir danken Ihnen deshalb, dass Sie uns möglichst frühzeitig informieren. Dadurch haben wir die Möglichkeit, den frei gewordenen Termin einem anderen Kind oder Jugendlichen anzubieten.